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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Manfred Benner GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.

Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

Geltung der Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen von M. Benner GmbH erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden AGB. Regelungen, die hiervon abweichen, insbesondere in AGB des Vertragspartners, gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

Zustandekommen des Vertrages, Inhalt
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Unsere Kataloge und Preislisten sowie die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben werden von uns mit grösster Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen an den Produkten oder die fortbestehende Lieferfähigkeit der Waren können wir dennoch nicht übernehmen. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind..
Der Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder falls eine gesonderte Auftragsbestätigung nicht erstellt wird, durch unsere Rechnung.Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift

Preisgestaltung, Preisstellung
Alle genannten Preise gelten, ausser wenn es rechtsverbindlich anders bestätigt wurde, ab unserem Lager. Preise verstehen sich incl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Zahlung, Fälligkeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge bei Übernahme der Ware rein netto zur Zahlung fällig. Bei Neukunden wird der Rechnungsbetrag durch Nachnahme erhoben. Werden aufgrund getroffener Vereinbarung Schecks / Wechsel entgegengenommen, gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs. Etwaige entstehende Spesen gehen zu lasten des Kunden. Ist Zahlung mit Skonto vereinbart, gilt die Zahlung durch Wechsel nicht als Barzahlung und schließt einen Kassaskontoabzug aus. Gegenüber Kaufleuten, bei denen der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört, wird ab Fälligkeit ein Fälligkeitszins gemäss § 353 HGB in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet. Im übrigen wird Verzugszins ab Eintritt des Verzuges in gesetzlicher Höhe berechnet, sofern wir nicht einen höheren Verzögerungsschaden nachweisen bzw. der Kunde nachweist, dass uns eine geringere Belastung entstanden ist.
Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, eine ausreichende Absicherung der Kaufpreiszahlung zu verlangen. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Versand, Lieferung, Lieferverzug, Gefahrübergang
Wir bemühen uns, die vereinbarten oder angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Richtige, rechtzeitige und vollständige Selbstbelieferung bleibt stets vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Werden angegebene Lieferfristen um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für die Lieferung unser Lager. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Beanstandungen wegen Transportschadens hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist en geltend zu machen.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über. Teillieferungen sind zulässig. Verlangt der Kunde im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so umfasst dieser allein den Ersatz unmittelbaren Schadens; Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger mittelbarer Schaden wird ausgeschlossen. Desweiteren wird der Schadensersatz auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Bei Sendungen des Kunden an uns trägt der dieser die hiermit verbundenen Risiken, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen an unserem Lager. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu untersuchen. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört, wird auf die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht hingewiesen.

Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung und dem Vertrag stehenden Daten werden von uns im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Soweit wir zur Bearbeitung und Durchführung einer Bestellung persönliche Daten erheben und speichern müssen, sichern wir deren streng vertrauliche Behandlung, insbesondere deren Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der Bestellung befasste Dritte zu. (siehe auch)

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Vertragsware an den Kunden, sofern im Einzelfall nicht eine längere Gewährleistungsfrist gewährt wird. Herstellergarantiezusagen stellen keine Erklärung von unserer Seite dar; sie können keinerlei Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche uns gegenüber begründen. Diese Garantiezusagen sind vom Kunden direkt beim Hersteller geltend zu machen. Ist die Vertragsware mit Mängeln behaftet, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Austausch des fehlerhaften Gegenstandes berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nachbesserung erwerben wir mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung werden wir mit Eingang des Austauschgerätes oder der Austauschkomponenten beim Kunden Eigentümer der auszutauschenden Geräte und / oder Komponenten.


Mängel sind unverzüglich und hinreichend detailliert mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, uns zunächst die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten und zwar nach unserer Wahl bei dem Kunden oder bei uns. Verweigert der Kunde die Überprüfung, werden wir von der Gewährleistung frei. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen und zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z.B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung des Vertragsgegenstandes (Bedienungsfehler) oder durch Fremdeinwirkung oder unsachgemässe Eingriffe entstanden sind. Dies gilt auch für Schäden, die an dem Vertragsgegenstand aufgrund des unsachgemässen Einbaus zusätzlicher Komponenten oder durch den Einbau inkompatibler Komponenten entstehen. Wir haften ferner nicht für die Einsatzmöglichkeiten der Vertragsware beim Kunden sowie die Kompatibilität mit vorhandenen Geräten. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um Software gilt ergänzend folgende Regelung: die Software wird unter Beachtung der Lizenzbestimmungen des Herstellers bzw. Lieferanten veräussert. Für Garantiezusagen des Herstellers treten wir nicht ein. Wir übernehmen ferner keinerlei Verantwortlichkeit für Funktionen des Programmes, dessen Installation oder das Zusammenarbeiten mit anderer Software und die beabsichtigten Ergebnisse. Soweit der Datenträger, auf dem sich das Programm befindet, mangelhaft ist, werden wir einen Austausch vornehmen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, soweit Fehler durch unsachgemässe Behandlung entstanden sind.

Eigentumsvorbehalt
Bis zum Ausgleich der gesamten uns nach dem Vertrag zustehenden Forderung bleibt der gesamte Vertragsgegenstand unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch alle Forderungen, die nachträglich im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand zu unseren Gunsten entstehen, z.B. aufgrund von Reparaturen oder sonstigen Leistungen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Vertragsgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und den Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung fristgerecht nachkommt. Der Vertragsgegenstand darf weder an Dritte verpfändet oder übereignet werden. Wird die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört, gelten ergänzend folgende Regelungen: Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen, die uns aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen. Eine Weiterveräusserung im ordnungsgemässen Geschäftsgang durch den vorstehend genannten Kundenkreis bleibt hiervon unberührt. Daraus resultierende Forderungen und Nebenrechte treten jedoch an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und werden uns hiermit abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vertragsware ohne oder nach Ver- bzw. Bearbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräussert wird. Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Vertragsware aufgrund eines Kauf, Werk, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräusserung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vertragsware ist der Kunde nicht berechtigt. Stundet der Kunde seinen Abnehmern den Verkaufspreis, so hat er sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräusserten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, zu denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben.

Ohne diesen Vorbehalt ist der Abnehmer zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräussert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräusserung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräusserten Vorbehaltsware. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschliesslich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäss nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an die Schuldner berechtigt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 15%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Auf unser Verlangen wird der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Standort des Vertragsgegenstandes sowie ggf. über die nach vorstehender Vereinbarung abgetretene Forderung erteilen.

Nebenbestimmung, Schlussbestimmungen
Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen - einschliesslich etwaiger Gerichtsstandsvereinbarungen - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall eines grenzüberschreitenden Vertrages wird die Geltung des Einheitlichen Kaufgesetzes sowie des UN Kaufrechts Übereinkommens in der jeweiligen Fassung ausgeschlossen.

Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit sie durch höhere Gewalt bedingt ist. Als höhere Gewalt gelten alle durch Naturereignisse und kriegerische Auseinandersetzungen hervorgerufenen Lieferungs- und Abnahmehindernisse, die von den Parteien weder zu vertreten noch vorauszusehen waren. Sofern die unabwendbare Gewalt nicht länger als sechs Monate wirkt, sind die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, wobei sich jedoch die Termine oder Fristen um den Zeitraum verschieben, in dem die Leistungspflichten infolge unabwendbarer Gewalt ruhen. Danach können die Parteien von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden.

Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweilige Firmensitz der Firma M. Benner GmbH
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit eine Bestimmung nicht in vollem Umfang rechtlich zulässig ist, soll sie im rechtlich zulässigen Umfang gelten.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Handelt es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann, hat eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt der in Anspruch zu nehmende Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung oder ist sein gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz der Firma M. Benner GmbH vereinbart.